4Bibeln: Jahrslosung und Monatssprüche

Nutzungsbedingungen

Bedingungen für den Erhalt und die Nutzung der Angebote der ÖAB

Jahreslosung - Monatssprüche - Bibellesepläne

Die angeschlossenen Werke und die Einzelempfänger (Verlage und Redaktionen) zahlen einen Jahresbeitrag von Euro 38,50 (Beschluss der ÖAB vom 11. Februar 2002). Für den Jahresbeitrag stellt die ÖAB ihre Arbeitsergebnisse des betreffenden Jahres zur Verfügung: Jahreslosung, Monatssprüche und Bibellesepläne. Der Jahresbeitrag berechtigt zur gebührenfreien Veröffentlichung der Jahreslosung und der Monatssprüche in eigenen Zeitschriften, Nachrichtenblättern u.a.m. bei einer Auflage bis zu 5.000 Exemplaren.

Der von der ÖAB herausgegebene Bibelleseplan ist grundsätzlich ohne Veränderungen zu übernehmen. Zulässig ist nur folgende Variante: Auf die sonntägliche Psalmlesung wird verzichtet und der Umfang der vorangegangenen Tageslesungen durch minimale Veränderungen so gestreckt, daß die Einbeziehung des Sonntags in die fortlaufende Bibellese möglich wird. Wer den ÖAB-Textplan in dieser Weise variiert, muß auf die von ihm vorgenommene Veränderung hinweisen. In allen Veröffentlichungen ist als Quellennachweis zu vermerken:

Ökumenische Arbeitsgemeinschaft für Bibellesen
Reichensteiner Weg 24, 14195 Berlin.

Hinweis zur Verwendung des Bibelleseplanes in Veröffentlichungen

Wenn nicht nur die Bibelstellen der Bibellese angegeben, sondern auch die Bibeltexte abgedruckt werden, muss dafür eine Genehmigung bei den Rechteinhabern eingeholt und ein Copyrightnachweis aufgenommen werden:

Lutherbibel und Gute Nachricht Bibel: copyright by Dt. Bibelgesellschaft, Stuttgart

Einheitsübersetzung der Heiligen Schrift: copyright by Katholische Bibelanstalt, Stuttgart

Von allen Veröffentlichungen sind zwei Belegexemplare nach Fertigstellung an die ÖAB-Geschäftsstelle zu senden.

Für alle weiteren Veröffentlichungen verpflichtet sich der Bezieher zur Zahlung der fälligen Nutzungsgebühren und gibt die Auflagenhöhe sowie die Preise der Druckerzeugnisse der ÖAB-Geschäftsstelle schriftlich zur Kenntnis.

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